Wachstumschancengesetz verabschiedet
27/12/2023Als „Trinkgeld“ bezeichnete Zahlungen von an Prokuristeneiner GmbH nicht steuerfrei
03/01/2024Am 17.11.2023 hat der Deutsche Bundestag das sog. Wachstumschancengesetz verabschiedet. Der Bundesrat
hat am 24.11.2023 kritisiert, dass seine Änderungsvorschläge allenfalls punktuell übernommen wurden.
Daher hat er den Vermittlungsausschuss einberufen, der sich nun mit den Gesetzesinhalten befassen muss.
Der Vermittlungsausschuss wird erst 2024 tagen.
Im Rahmen des veränderten Kreditzweitmarktförderungsgesetzes, dem der Bundesrat am 15.12.2023 zustimmte, werden nun auch Teile des Wachstumschancengesetzes umgesetzt, u. a. die für die Praxis wichtigen Anpassungen an das MoPeG, die Streichung der Besteuerung der Dezemberhilfe 2022 und die Änderung der Vorsorgepauschale für Arbeitnehmer.
- Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)
Zum 01.01.2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft.
Wichtigste Änderung: Ab dann wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als rechtsfähig anerkannt. - Keine Besteuerung der „Dezemberhilfe 2022“
Die Regelung zur Besteuerung der Dezember-Soforthilfe (Kosten für Erdgas) wird ersatzlos für das
Jahr 2023 gestrichen. - Vorsorgepauschale für Arbeitnehmer
Künftig werden im Lohnsteuerabzugsverfahren Beitragsermäßigungen in der Sozialen Pflegeversicherung
für Kinder entsprechend berücksichtigt werden. Dadurch werden 250 Mio. Euro an Mehreinnahmen
pro Jahr erwartet.