Drittes Entlastungspaket – Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei
18/11/2022Stromspeicher ist keine wesentliche Komponente einer Photovoltaik-Anlage
22/11/2022Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Ausgenommen sind weiterhin Getränke. Eigentlich wäre die in der Corona-Pandemie eingeführte Stützungsmaßnahme für die Gastronomie Ende 2022 ausgelaufen.
Am 07.10.2022 hat der Bundesrat zahlreichen Änderungen bei den sog. Verbrauchsteuern zugestimmt. Der Bundestag hatte sie am 22.09.2022 beschlossen, um Gastronomie und mittelständische Brauereien zu entlasten und die Energieversorgung zu stabilisieren. Nach der Unterzeichnung vom Bundespräsidenten wird die Regelung wie geplant in Kraft treten.
Die ebenfalls eigentlich nur temporär ermäßigten Sätze der Biersteuermengenstaffel werden dauerhaft entfristet. Ziel ist es, die einzigartige Biervielfalt und Braukunst sowie die mittelständisch geprägte Brauereistruktur zu stärken. Außerdem befreit das Gesetz Bierwürze, die zur Herstellung von alkoholsteuerpflichtigen Waren verwendet wird, von der Biersteuer.