Nachträgliche Geltendmachung des Wahlrechts auf einen Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG
08/09/2022Verluste aus sog. Unlimited Turbo Bull-Zertifikaten voll abziehbar
15/09/2022Der Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten ist verfassungskonform. Insbesondere ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass bei geschiedenen wie auch bei nicht verheirateten oder dauernd getrennt lebenden Eltern nur derjenige Elternteil zum Abzug berechtigt ist, der die Aufwendungen getragen hat und zu dessen Haushalt das Kind gehört. So entschied das Finanzgericht Thüringen.
Streitig war, ob das Erfordernis der „Haushaltszugehörigkeit” des Kindes im Sinne des Einkommensteuergesetzes (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG) verfassungsgemäß ist.