Einräumung eines Wohnungsrechts zu Lebzeiten – Schenkung auf den Todesfall
20/09/2023Begriff der „verdeckten Gewinnausschüttung (vGA)“ im Steuerrecht
25/09/2023Die Gegenleistung, die ein Ehegatte dafür erhält, dass er im notariellen Ehevertrag auf Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, nachehelichen Unterhalt und Ansprüche aus Hausratsteilung verzichtet, stellt eine freigebige Zuwendung dar. Der Verzicht ist eine Gegenleistung, die nicht in Geld veranschlagt werden kann. Die Besteuerung der Zuwendung greift nicht in den Schutzbereich der Ehe ein. So entschied das Finanzgericht Hamburg.
Gegen die Entscheidung wurde Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.