Land- und forstwirtschaftliche Umsätze
20/01/2024Einkommensteuertarife
24/01/2024Die Bundesregierung plant eine neue Einkommensgrenze für das Elterngeld. Durch das vom Bundestag
am 15.12.2023 gebilligte Haushaltsfinanzierungsgesetz soll die Einkommensgrenze, bis zu der ein Anspruch
auf Elterngeld besteht, sinken. Künftig sollen Personen mit gemeinsamem Elterngeldanspruch ab
einem Einkommen von mehr als 175 000 Euro kein Elterngeld mehr erhalten. Für Alleinerziehende wird
die Einkommensgrenze auf 150.000 Euro reduziert.
Nicht mehr möglich wird bis auf Ausnahmen sein, dass beide Elternteile gleichzeitig nach dem 12. Lebensmonat
des Kindes das Basiselterngeld beziehen.