Änderung beim Lohnsteuerabzug: Arbeitnehmer dürfen mit mehr Netto-Gehalt rechnen
24/05/2023Besteuerung von Stock Options von ausländischem Arbeitgeber im Fall des Ansässigkeitswechsels
30/05/2023Tarifbeschäftigte Mitarbeiter im Bauhauptgewerbe –Hoch-, Tief oder Straßenbau – können sich seit 01.04.2023 über mehr Gehalt freuen. Im Westen um 2 Prozent und im Osten um 2,7 Prozent. Im Mai steht zudem noch eine Einmalzahlung über 450 Euro an.
Der branchenbezogene Mindestlohn für Maler und Lackierer steigt ab 01.04.2023 von 13,80 auf 14,50 Euro. Für Helfer beträgt der Mindestlohn dann 12,50 Euro; das ist eine Erhöhung von 1,10 Euro pro Stunde.
Der tarifliche Mindestlohn für Leihbeschäftigte liegt ab 01.04.2023 bei mindestens 13 Euro pro Stunde. Die Stundenentgelte richten sich nach der jeweiligen Entgeltgruppe. Eine Übersicht für alle Entgeltgruppen liefert die IG Metall.