Corona-Bonus bis zu 4.500 Euro
04/07/2022Aufwendungen für ein Arbeitszimmer
09/07/2022Längere Frist für Steuererklärung
Das Gesetz sieht – wie schon in den Vorjahren – verlängerte Abgabefristen vor, um sowohl Steuerberater als auch Bürger zu entlasten.
Abzinsungsgebot für Verbindlichkeiten
Das Abzinsungsgebot für Verbindlichkeiten (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG) entfällt für nach dem 31.12.2022 endende Wirtschaftsjahre. Auf Antrag ist die Gesetzesänderung rückwirkend anwendbar. Die Abzinsung für Rückstellungen mit 5,5 % bleibt dagegen unverändert.