Ist-Besteuerung
18/01/2024Land- und forstwirtschaftliche Umsätze
20/01/2024Unternehmer, die unter den Schwellenwerten des § 241a HGB (Befreiung von der Pflicht zur Buchführung
und Erstellung eines Inventars) liegen, dürfen zwar, aber müssen nicht bilanzieren, sondern können ihren
Gewinn vereinfacht über eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR oder 4/3-Rechnung) ermitteln. Aktuell
noch liegen die Schwellenwerte bei 600.000 Euro (Gesamt-) Umsatz und 60.000 Euro Gewinn. Ab dem Geschäftsjahr
2024 soll der Schwellenwert für den Umsatz um 200.000 Euro auf 800.000 Euro, der für den Gewinn um 20.000 Euro auf 80.000 Euro steigen.