Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum umsatzsteuerlichen Zuordnungswahlrecht
29/01/2022Menschen mit Behinderung: Gesundheitskosten und Pauschbetrag steuermindernd geltend machen
01/02/2022Die Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung von Geldspielgeräten ist der mittels Zählwerk ermittelte Kasseninhalt abzüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer. Das Bundesfinanzministerium hat nun darauf hingewiesen, dass bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit auf den Auslesestreifen ein Saldo (1) und ein Saldo (2) dargestellt wird. Die Ermittlung erfolgt dann nach folgendem Schema:
Einwurf
– Auswurf
= Saldo (1)
– Erhöhung des Auszahlvorrats oder
+ Verminderung des Auszahlvorrats
+ Nachfüllungen
– Entnahmen
– Fehlbeträge
= elektronisch gezählte Kasse
+ Entnahme
– Nachfüllungen
= Saldo (2)
Die Finanzverwaltung sieht demnach den Saldo 1 als maßgeblich für die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage. Hinzuweisen ist hierbei, dass deutsche Finanzgerichte in Entscheidungen auch andere Auffassungen vertreten.