Anordnung der Teilnahme eines Gemeinde bediensteten an der Außenprüfung
22/12/2021Kosten bei Wegeunfall als Werbungskosten absetzbar
30/12/2021Nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen unterliegen der Büro- und Organisations-Bonus bzw. die Förderprovision der Steuerbefreiung für Vermittlungsleistungen. Sie würden eine Aufstockung der – vom Beklagten als umsatzsteuerfrei behandelten – Grund-provision für die vom Vermögensberater erzielten Gruppenumsätze darstellen. Es bestehe jeweils ein spezifischer und wesentlicher Bezug zu einzelnen Vermittlungsgeschäften, weil der Bonus bzw. die Förderprovision auf das jeweilige steuerfreie Gruppengeschäft zurückzuführen seien.