Verringerung der 1 %-Pauschale um Aufwendungen des Arbeitnehmers
18/06/2021Wohnungseigentümerversammlung muss auch während COVID-19-Pandemie stattfinden
28/06/2021Viele Vereine könnten demnächst vom Finanzamt ein Informationsschreiben zur Abgabe der Steuererklärungen erhalten, da das Finanzamt in der Regel alle drei Jahre überprüft, ob Vereine und andere Organisationen (z. B. Stiftungen), die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (z. B. Sport- und Musikvereine, Fördervereine von Schulen oder Kindertagesstätten, Naturschutzvereine usw.), in der zurückliegenden Zeit mit ihren Tätigkeiten die Voraussetzungen für die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer erfüllt haben.
Da der Prüfungszeitraum nicht bei allen Vereinen zum gleichen Zeitpunkt endet, sind von der jetzt beginnenden Überprüfung nicht sämtliche Vereine betroffen, jedoch werden sie ein Anschreiben des Finanzamtes erhalten, das über die Abgabepflicht der Unterlagen informiert.
Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 23.04.2021, LEXinform 0460532